Laut Bericht von „Focus-Online„ soll die „Wahlanwältin“ der Verteidigung des Syrers Alla S., der wegen der Tötung des Chemnitzer Daniel Hillig, im August vorigen Jahres vor Gericht steht, etwas Unglaubliches beantragt haben.
Wörtlich schreibt der Focus:
„Zuvor hatte das Gericht auf einen Antrag der Verteidigung reagiert,
wonach alle Richter eine Erklärung abgeben sollen – zu einer möglichen AfD-Nähe sowie zu Ihrer Haltung gegenüber Flüchtlingen.
Das Gericht entschied, dass die Hauptverhandlung fortgesetzt wird „bis eine Entscheidung zu dem Antrag getroffen ist“.
Das Gericht beschäftigt sich(obgleich die Verhandlung weiter läuft) tatsächlich mit diesem unverhohlenem und mich tatsächlich an die Nazi-Zeit erinnernden Antrag auf Abgabe einer „Gesinnungs-Erklärung“?
Ricarda Lang, die Wahlverteidigerin des Angeklagten wollte unter anderem wissen, ob die Richter Mitglieder oder Unterstützer der AfD oder der islamfeindlichen Pegida-Bewegung sind, ob sie an Demonstrationen infolge der Messerattacke teilnahmen und wie sie zu Flüchtlingen insgesamt stehen.
„Die Einstellung der Richter zur Flüchtlingsfrage ist entscheidend für ein faires Verfahren“, sagte Lang wörtlich.
Sie verwies sogar darauf, dass ihr Mandant dem „erklärten Feindbild“ jener Menschen entspräche, die die AfD unterstützen.
Die Einstellung der Richter?
Erklärtes Feindbild?
Wie die Richter allgemein zu Flüchtlingen stehen?
UNGLAUBLICH!
In welch einem Land leben wir mittlerweile?
Haben wir noch Meinungsfreiheit und Demokratie oder Wildwest, in der sich Anwälte zu Gesinnungsprüfern aufspielen und die Richter zuvor unter Generalverdacht und somit an einen Pranger stellen dürfen.
Ganz gleich, wie dieser Gerichtsprozess auch geführt wird, dass solch eine Unverhohlenheit in unserem Land mittlerweile scheinbar hingenommen wird, als wäre es normal, die politische Gesinnung eines jeden Bürgers zu durchschnüffeln, ist nicht nur grenzwertig, es hat mit Demokratieverständnis rein GAR NICHTS mehr zu tun.
Scheinbar verschwimmen die Grenzen der „Freiheitlich Demokratischen Grundordnung“ heute, wenn es darum geht den Bürgern ihr Recht auf eine eigene und vor allem private Meinung zu zugestehen.
Der Angeklagte hat die besagte Anwältin nicht als Pflichtverteidigerin bekommen. Obgleich Flüchtling in Chemnitz hat der diese Dame als „WUNSCHVERTEIDIGERIN“ an seiner Seite.
Ich persönlich kann mir kaum vorstellen, dass jemand wie dieser Angeklagte sich eine solche Anwältin auf eigene Kosten leisten könnte, denn Lang ist nicht unbekannt im Anwaltsmilieu.
Den Steuerzahler, der mit Sicherheit die Prozesskostenbeihilfe für den mutmaßlichen Mörder von Daniel Hillig bezahlen darf, wird es „freuen“.
Ricarda Lang ist, wie gesagt keine Unbekannte in brisanten Strafrechtsproszessen.
Sie ist eine Karriere-Anwältin, die sich auf die Verteidigung eines bestimmeten Millieus spezialisiert hat.
Ihre Mandanten kommen zu ca. 90 % aus dem arabischen Raum.
In einem Interview sagte sie: „Ich habe schon einige u.a. mutmaßliche Al-Qaida Mitglieder verteidigt, die sich alle ganz bewusst für mich als Verteidigerin entschieden haben.“
In einem der größten islamistischen Terrorprozesse der BRD war sie die Verteidigerin von Adem Y. der zur Sauerlandgruppe gehörte.
Dieser geweigerte sich damals vor einem deutschen Richter aufzustehen mit der Begründung, er würde nur vor Allah aufstehen.
In einem Interview des deutschsprachigen, islamischen Onlineportals: „muslimmarkt“ wurde sie 2009 dazu folgendes gefragt:
„Der zuständige Richter hat aufgrund des demonstrativen Sitzenbleibens eine Ordnungsstrafe von zwei Wochen verhängt. Ist solch eine Strafe rechtlich zwingend notwendig oder hätte er auch anders reagieren können?“
Lang sagte dazu folgendes:
„Nein, der Vorsitzende Richter hätte das Verhalten meines Mandanten auch ignorieren können.
Das Verhalten des Vorsitzenden zeigt, dass es um einen gewissen Autoritätsanspruch geht.
Er will die Oberhand behalten und er gibt mit harter Hand vor wie er gedenkt den Prozess zu führen und zu gestalten.“
Nun diese Aussage ist schon sehr prägnant für eine Anwältin, der man in diesem Fall sicher einen sehr eigenen und nicht unüberzogenen Autoritäsanspruch zu haben scheint.
Zudem wurde sie in den dem Interview gefragt ob es ihr nicht etwas ausmachen würde, wenn einer ihrer islamischen Mandanten ihr aus religiösen Gründen nicht die Hand zur Begrüßung geben würde.
Hier die Antwort von Lang dazu:
„Wenn sich ein Mandant aus religiösen Gründen daran gehindert fühlt mir die Hand zu geben, dann halte ich es für selbstverständlich dies zu akzeptieren und nicht zu hinterfragen.“
Am Ende des damaligen Intervies sagte sie abschließend:
Sie sei bestrebt, immer das Möglichste für meinen Mandanten zu erreichen, denn nur diesem sei sie verpflichtet.“
Man sieht, bei der Karrierefrau Lang zählt nur IHR persönliches Endresultat, nämlich das Gewinnen eines Prozesses und dabei scheint jedes Mittel recht zu sein.
Selbst eine Gesinnungsprüfung der Richter.
Wenn sich eine Anwältin zur Gesinnungsprüferin aufspielen kann, sind wir schon weit gekommen in diesem Land.
Wenn Richter sich heute einer (und anders kann man es kaum nennen) Gesinnungsschnüffelei unterziehen müssen;
WO KOMMEN WIR DANN MORGEN HIN?
Ist der nächste Schritt Berufsverbot?
Und der Übernächste Schritt:
Ein Aufnäher am Ärmel der Jacke, so wie einst der gelbe Stern?
Wo führt das noch hin?
Ich hoffe die Richter fallen nicht auf Langs Gesinnungsschnüffel-Taktik herein und zeigen ihr die Grenzen in diesem demokratischen Land dazu auf.
Vor allem aber wünsche ich, dass der oder die Täter, die Daniel Hillig im August virogen Jahres feige und brutal umgebracht haben, endlich einer gerechten Strafe zugefüht werden.
Auch wenn eine Frau Lang dies gern anders sehen würde.
Euer Matze Lentzsch
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