Krudes Merkelland – Plant die Merkelregierung sogar die Verlegung der Bundestagswahlen 2021?

Es wird immer kruder im Corona-Merkelland.

Kommt nach dem „Wellenbrecher-Lockdown“ auch noch eine Verschiebung der Bundestagswahl  2021?

Tief blicken lässt:

Es wurde von der Merkelregierung schon geprüft.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages veröffentlichte schon im Juni 2020 eine Ausarbeitung zu den Möglichkeiten und Folgen einer Verlegung der Buntestagswahlen 2021. Titel: „Verschiebung der Bundestagswahl Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen

https://www.bundestag.de/resource/blob/724178/8593f24b7291881f0c24c676c6b8697b/WD-3-183-20-pdf-data.pdf
Quelle: Seite des „Deutschen Bundestages“

Somit hat man den Fall der Fälle schon ausgelotet, ob und vor allem, wie es möglich ist das Wahlgesetz auszuhebeln.

Ergo das Grundgesetz zu verbiegen, ohne es brechen zu müssen.


Die Suche nach Gummiparagraphen scheint aber auch nicht sonderlich schwer gewesen zu sein, denn in „Extremfällen„, wie dem Verteidigungsfall kann die Regierung dies tun und bis zu 6 Monate nach Beendigung des „Verteidigungsfalls“ weiterregieren.


Dies regelt Art. 115a GG: Ausnahme: Verteidigungsfall nach Art. 115a GG


Die Dauer einer Wahlperiode und den Zeitraum einer Bundestagswahl regelt der wichtige Art. 39 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG).

„Art. 39 GG
Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.

Die Neuwahl findet frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.
Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.

Der Bundestag tritt spätestens am 30. Tage nach der Wahl zusammen.“



Für die Bundestagswahl 2021 gilt nach Artikel 39 GG folgende Errechnung des Wahltermines:

2017 fand die konstituierende Sitzung für diese laufende Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages am 24. Oktober statt.

Der Wahltermin müsste nach Art. 39 Abs. 1 S. 3 GG in der Zeitspanne von Mittwoch, den 25. August 2021und Sonntag, den 24. Oktober 2021 liegen.
Nach § 16 S. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) muss der Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.
Diesen wichtigen Artikel

39 im Grundgesetz kann man aber aushebeln.

Man muss nur wissen wie und dem „Kind“ den richtigen Namen geben.

„Aufgrund von besonderen, außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. Naturkatastrophen, Unruhen, Seuchen oder Streiks von großem Umfang, kann solch ein Wahltermin verschoben werden.

Weiter heißt es im Text:

Als sachgerechter Grund für die Verlegung eines Wahltermins ist die Sicherung der Wahlbeteiligung anerkannt.


Die Erwartung der Wahlbeteiligung darf insofern an der allgemeinen Lebenserfahrung und an bestehenden besonderen Umständen ausgerichtet werden.“


Insofern könnte auch eine bestehende epidemische Lage in diese Abwägungen einbezogen werden.

Im Text des Papiers heißt es dazu weiter:

„Die derzeitige Corona-Pandemie führt dazu, dass aus Gründen des Infektionsschutzes von Ansammlungen und Veranstaltungen mit größeren Personenzahlen, insbesondere in geschlossenen Räumen, abgeraten wird.“


Nun der Passus:

„Derzeit ist nicht absehbar, ob die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus bei einer Erhöhung der Infektionszahlen wieder verschärft werden müssen und dafür physische Kontakte von Menschen wieder deutlich reduziert werden müsste.

Insofern kann eine Lage eintreten, in der sowohl die Vorbereitung der Wahl in den Parteien und Wahlvereinigungen zum Beispiel durch Versammlungen zur Kandidatenaufstellung –, als auch die Durchführung der Wahl nach dem geregelten Ablauf aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr wesentlich erschwert wird.“


Da auf Merkels (un)qualifiertem Anraten nun schon ein zweiter, zwar kleinerer, aber nicht weniger verheerender Lockdown verhängt wurde, durch den bestimmte Wirtschaftszweige, wie das Hotel- und Gaststättengewerbe vieleicht bald in großem Umfang vor dem Ruin stehen werden,
ist es nicht abwegig, dass Melkels Kabinett noch mehr Grundgesetzregelungen übergehen wird, ohne dass die, vom Volk gewählten Gremien gefragt werden.

In diesem Fall kann man dieses Treiben der Merkelregierung getrost als eine Ermächtigung bezeichnen.

Und die Erfahrungen mit Ermächtigungsgesetzen haben in unserem Land einen äußerst bitteren geschichtlich „Geschmack“.


Wir sind auf dem „besten“ Weg in eine Willkürregierung und wenn man vor einigen Jahren nie gedacht hätte, dass es in einem Land, wie Deutschland dazu kommen könnte, dass eine Regierung willkürlich das Grundgesetz aushebelt und ihr niemand Einhalt gebietet, so finden wir uns heute 2020 in einem solchen Land wieder, das von einer „ERMÄCHTIGUNGSREGIERUNG“ diktiert und nicht regiert wird.


Die Bundestagswahl zu verschieben, wäre eine weitere Ohrfeige für unser Staatsvolk, das eine Regierung ausschließlich durch freie Wahlen legitimiert.

Wenn der Michel auch dabei noch die 2. Wange hinhalten sollte, dann ist klar, dass von selbständigem Denken in Großteilen des Saatsvolkes nicht mehr viel übrig ist und man mit Volk, Staat und Vermögen alles tun und lassen kann, was einem im Politikerwahn so einfallen kann.

Wir dürfen gespannt sein, was uns noch erwarten wird.


Es braucht keinen Blick in die Glaskugel – man muss nur hinschauen.

Viele Stimmen sprechen von Zwangsimpfungen, sobald der erste, der völlig überhastet auf den Markt geworfenen Imfstoff gegen Covod-19 da ist.

Doch so subtil geht dann eine Regierung von Merkelsgnaden doch nicht vor.



Es ist zu vermuten, dass dieser 2. Lockdown (Wellenbrecher – wie Merkel ihn liebevoll nennt) nicht der letzte sein wird.

Man wird uns in (spätestens) vierteljährlichen Takt damit „beschenken“.

Gesteuert durch massive Testungen, die dann Ergebnisse bringen (so wie es auch im Augenblick der Fall ist).


Denn – Die Testungen wurden im Gegensatz zu März/April fast verzehnfacht:

Testungen auf Covid-19 – Kalenderwochen 10 & 11 (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Testungen auf Covid-19 – Kalenderwochen 40 & 41 (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Hier die gesamte Statistik:

Quelle: Statistisches Bundesamt:https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Downloads/dossier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile

Die Vermutung liegt nahe:

Mehr Testungen – Mehr positive Ergebnisse aber auch mehr Falsch-positive Ergebnisse, die gern verschwiegen werden und vor allem sehr wenige Intensivpatienten und vor allem AN oder MIT Corona Verstorbene.


Die Menschen werden immer  verunsicherter und man könnte dies ausnutzen.

Sollte ein Impfstoff erfolgreich sein, könnte man die gesellschaftliche Freiheit und Freizügigkeit der Menschen an einen Immunitätsausweis knüpfen, der schon im April/Mai in Spahns Min isterium im Gespräch war, jedoch vorerst, nach massiver Kritik wieder verworfen wurde.


Sollte die Wirtschaft jedoch weiter zurückgefahren werden, durch weitere Lockdowns könnte man abermals die Pläne dazu auf den Tisch bringen.


Und es wird, so wie heute schon, im Bezug auf die Maskenpflicht sein…

Wehe DU hinterfrags die Wirksamkeit!

Wer es doch tut, wird als Aluhutträger verunglimpfen.


Allerdings sind dies trotzdem berechtigte Fragen, denn sehr fragwürdig ist, warum es KEINE tatsächlichen Erkenntnisse gibt, die einen wirklichen Nutzen im Kampf gegen Covid-19 erbringen.


Studien dazu scheint man tunlichst zu vermeiden – Warum wohl?

Und jene Studien, die man auf der Seite des RKIselbst finden kann, lassen sogar Experten daran zweifeln.

Ja es weisen sogar Teile der vom RKI genannten Studien die völlige Nutzlosigkeit von Masken, gegen SARS-CoV-2 nach.

Hier eine davon: Gesichtsmasken zur Prävention viraler Atemwegsinfektionen in der Gesellschaft: Eine systematische Überprüfung und Metaanalyse


Fakt ist – WIR MÜSSEN WACHSAM SEIN!

UND…, MERKEL MUSS ENDLICH WEG VOM THRON!

Euer Matze Lentzsch

Kommentare

2 Antworten zu „Krudes Merkelland – Plant die Merkelregierung sogar die Verlegung der Bundestagswahlen 2021?“

  1. […] Krudes Merkelland – Plant die Merkelregierung sogar die Verlegung der Bundestagswahlen 2021? 2. November 2020 […]

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert