33-2.0 – Das (Corona) Ermächtigungsgesetz der Merkelregierung kommt

„Geschichte wiederholt sich – doch niemals auf die gleiche Weise“

Darum ist es auch schwer, diese Wiederholung von Diktaturen zu durchschauen.

Ermächtigungsgesetz Titelbild 2

Aktuell aber arbeitet der Bundestag, respektive die (Katastrophen)GroKo aus CDU/CSU/SPD an einem Gesetz, das in speziellen Fällen das GG. völlig aushebeln kann und (wenn es dienlich ist) auch wird.

Und es soll schon am 18.11.2020 im Bundestag ratifiziert werden.

1. »Gesetz zum Schutz
von Volk und Staat«

Oder:

2. »Gesetz zum Schutz
der Bevölkerung«

Na, was bevorzugt der geneigte Leser als veritableren Namen für ein „Ermächtigungsgesetz der neuen Generation 2.0?

Wohl gemerkt:

Das 1. wurde 1933 von einer Partei gestrickt, die Deutschland und der halben Welt so viel unsägliches Leid zugefügt haben.

800px-Gesetz_zur_Behebung_der_Not_von_Volk_und_Staat_1933Quelle: Wikipedia

Das 2. wurde aktuell als Entwurf von einer (Katastrophen)GroKo, Namens CDU/CSU/SPD, ergo der neuen SED zusammengeschustert, um der Bevölkerung heute, wie auch in Zukunft das eigenständige Denken nicht nur abzunehmen, sondern gleich zu verbieten.

Sind wir noch in einer Demokratie oder schon im CORONA-(N)Sozialismus?

WhatsApp Image 2020-11-15 at 21.26.41 (2)

Und die SED-Koalition CDU/CSU/SPD ist dabei ein „Notstandsgesetz“ durch die Gremine zu boxen, um in Zukunft bei „Pandemien“ oder ähnlichen „Lagen“, unangreifbar Maßnahmen verhängen zu können.


Und es ist erschreckend, was in diesem Gesetzesentwurf , mit Namen:

» Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite «

auf 38 Seiten geschrieben steht.

3 Gersetz zum Schutz der Bevölkerung in epid Lagen 1Quelle: Deutscher Bundestag/ Drucksache 19/23944

Wer tatsächlich glaubt, dass Ausgangssperren, unfreiwillige Nachverfolgung der eigenen Person im (Bedarfs)Infektionsfall, nicht möglich sein kann in einem Rechtsstaat, wie Deutschland, der sollte sich die Mühe machen und sich diese 38 Seiten gründlich durchlesen.

Die zu einem großen Teil durch Angst und Unwissenheit aber auch durch Willkür und
Unverhältnismäßigkeit überzognen Corona-Notverordnungen der Regierung und der Länder wurden häufig mit fundierten Klagen, wie in Berlin durch Bar-und Kneipenbesitzer, sowie die erfolgreichen Klagen für die Aufhebung von Demonatrationsverboten gegen diese Politik von Gerichten einkassiert.

Von Gerichten wurden bereits über 60 dieser Corona-Zwangsmaßnahmen als »rechts- und verfassungswidrig« eingestuft und aufgehoben.


[wpvideo JsKSHKHG class=“data-temp-aztec-video“]

„Wenn ich dir vor einem Jahr gesagt hätte…“ – Ein beeindruckender Netzfund


Merkel spricht von einer verschärften Lage, die sich bis weit über Weihnachten hinausziehen könnte, wenn nicht alle Menschen sich ihrem „Wellenbrecher-Lockdown“ mit den angeblichen und unverhältnismäßig drastischen Notwendigkeiten beugen würden.

WhatsApp Image 2020-11-15 at 21.12.28(Bildquelle: Netzfund/Satire)

Diese „Merkel-Notverordnung“ sorgt dafür, dass das Hotel- und Gaststättengewerbe, das nach dem letzten Lockdown mit viel Engagement und hohen Investitionskosten Hygienekonzepte umgesetzt hat und dafür nun abermals, unverhältnismäßig bestraft wird.

Es wird vielen Firmen die Existenz kosten – das ist sicher.

Auch wenn man uns seit Ende Oktober versucht, täglich und mantraartig über alle Kanäle der Mainstreammedien extrem hohe und steigende Infektionszahlen unterzujubeln, die ausschließlich auf „Positive Testergebnissen“ aus den drastisch angestiegenen PCR-Tests der letzten fünf Wochen beruhen, und nicht die tatsächlich an COVID-19 Erkrankten hervorheben, so hat die WHO bereits am 31.10.20 eine Metastudie des Stanford-Professors John Ioannidis veröffentlicht, in der erneut die Sterblichkeit von Covid-19 untersucht wurde.

Mit einem erstaunlichen Ergebnis. Covid 19 ist weniger tödlich, als zuvor angenommen. Er hält die Annahme für übertrieben, dass sich große Teile der Weltbevölkerung infizieren werden.

Zudem liegen die Covod-19 Toten deutlich unter den Grippetoten vergangener Jahre.

Hier die Studie:

Studie niedrige Sterblichkeit WHO 31 Okt 20
https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf

Was den Pandemieverlauf betrifft, so sollte man auch die Testungen von vermeintlich infizierten Verdachtsfällen betrachten und zwar von der 11 Kalenderwoche mit 127457 durchgeführten Tests bis zur (aktuell verfügbar) 41 KW mit 1167428 durchgeführten Tests, so ergibt sich eine erhöhte Teskapazität um 10.92 % .

Bemerkenswert – der Prozentuale Anteil an Positiv Infizierten sank von 5,95% in der 11. KW auf 2,48% in der 41.KW.

Zahlen Statistik Tests

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Downloads/dossier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile


Anstieg der Positiven Tests ab der 41 KW könnten an der drastisch erhöhten Testfrequent bis zur 45 KW liegen – Ein Schlem der Böses denkt

Ungewöhnliche Testerhöhungen in der 14-45 KW

Ab der 45. KW waren es 1565418 durchgeführte Tests, was zur 11 KW eine gestiegene Testkapazität auf 8.14 % ergibt.

Bemerkenswert jedoch:

Die Zahlen der Positiv-Testungen stiegen in der KW 44 auf 7,6% und in der 45 KW sogar auf 7,88%.

Schaut man aber genauer hin, sieht man, dass ab der 41 KW der Anstieg der „Infizierten“ wöchentlich nach oben kletterte.

Fraglich ist nur, ob das nicht eher an den ebenfalls wöchentlich gestiegenen Tests lag.

In der 42 KW waren es „nur“ 73.060 Tests mehr, als in der Woche zuvor.

In der 43 KW jedoch kletterten die Testfrequenz um fast das Doppelte, auf 140.045 Tests, im Vergleich zur Woche davor.

In der 44. KW nochmals um 165.640 im Vergleich zur Vorwoche.

In der 45 KW blieben die Testzahlen plötzlich fast konstant zur Vorwoche.

Aber da verkündete das RKI plötzlich wieder, dass die Testkapazitäten zur Neige gingen und man nun nur noch Menschen mit Symptomen testen werde.

Höhere Testzahlen = Höhere Positiv-Tests?


Es gibt also keinen Grund für diese Gesetzesänderung und damit den Eingriff ins Grundgesetz.

ABER – Diktatur kommt heute schleichend daher und sollte dieses Gesetz mit der Mehrheit der (Katastrophen)GroKo beschlossen werden, kann die Willkür jederzeit der Demokratie vorgezogen werden.

Und zwar von OBEN verordnet, „rechtssicher“ durch eine Grundgesetzänderung, die in der Zukunft verheerende Auswirkungen haben kann.

Drucksache 19/23944 – Seite 2

3 Gersetz zum Schutz der Bevölkerung in epid Lagen 2 Seite1


Seit fast neun Monaten wird die Bevölkerung unseres Landes von einem selbst ernannten Corona-Spahn-Drosten-Kabinett und einer Merkel-Ministerpräsidenten-Runde mit massivsten Grundrechtseinschränkungen drangsaliert, die es seit dem Ende des zweiten Weltkriegs nicht mehr gegeben hat.
WhatsApp Image 2020-11-15 at 21.26.42 (2)
Notverordnungen und Zwangsmaßnahmen legten und legen Wirtschaft und soziales Leben lahm, obgleich von rund 83 Millionen Einwohnern lediglich 736.792 (seit März 2020) als »Positiv-Getestete« eingestuft wurden und der Großteil der „Infizierten“ weder krank wurden, noch zeigten sie Symptome. Ebenso gab es kaum schweren Verläufe, kaum stationäre Krankenhausbehandlung und noch weniger
Intensivstationbehandlungen

Einzig der umstrittene PCR-Test, durch den gerade mal von 0.89 Prozent der Gesamtbevölkerung positiv getestet wurden, hat man als Grund für eine hysterisch herbeigeredete Epidemische Notlage von nationaler Tragweite aufgebauscht.

Und was tun die (gleichgeschalteten) Mainstream-Medien?

Sie schüren die Angst und Panik in der Bevölkerung, zeichnen apokalyptische Szenarien und reden einer senilen und scheinbar selbst von Corona-Panik zerfressenen Merkel nach dem Munde, anstatt die Bundesregierung und deren übergriffigere Zwangsmaßnahmen zu
kritisieren.

Solche Medien hatte und hat man nur in totalitären Staaten und in Diktaturen, wo die Medien am finanziellen Tropf des Staates hängt. So wie ja mittlerweile auch in diesem Land.

Denn wie ist es onst zu erklären, dass diese Medien die Kritiker dieser totalitären Politik, die Millionen von Bürgern dieses Landes, die auf die Straßen gehen und dagegen protestieren als Verschwörungstheoretiker, als Rechstpolulieten, ja sogar als Rechtsextreme diffamieren?

Man kennt es aus der DDR-Diktatur und aus schlimmen Zeiten der Nazi-Diktatur und es wiederholt sich doch, wenn man die 38 Seiten dieses neuen Ermächtigungsgesetzes liest.

Hier ein paar Beispiele aus dem Papier:

Beschränkungen


WhatsApp Image 2020-11-16 at 14.46.11 (1)


WhatsApp Image 2020-11-16 at 14.46.11


WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51

WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51 (2)

WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51 (4)


WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51 (5)


WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51 (6)


WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51 (8)


WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51 (7)

WhatsApp Image 2020-11-17 at 00.01.51 (3)


WhatsApp Image 2020-11-15 at 21.12.28 (1)

Dieses Gesetz der Ermächtigung darf nicht verabschiedet werden, denn es öffnet Tür und Tor für ein totalitäres Regime, das aus Demokratie zuerst Autokratie und dann Diktatur werden lässt.

Kundgebung gegen das „Ermächtigungsgesetz 2.0“ am „Buß-und Bettag“ in Berlin.


Viele junge Menschen stellen sich heute Fragen, wie:“Wie konnte es nur damals 1933, so weit kommen, dass jeder mitgemacht hat?

oder

Warum konnte das DDR-Unrechtsregime so lange bestehen?

WARUM haben die Menschen es nicht kommen sehen, obwohl es offensichtlich war?


Hand auf’s Herz!

Wer hat heute nicht schon das eine oder andere mal zu sich gesagt:

„Vor noch einem Jahr hätte ich nicht gedacht, dass es einmal so weit kommen könnte…“

Aber siehe da…, Wir sind mittendrin!

Euer Matze Lentzsch


Übrigens:

Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

UND

Wer fragt, was die größte Opposition im Bundestag, die AfD dagegen tut, der lese gründlich:

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/22547) eine Epidemiekommission, die Kriterien festlegen soll zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite…

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem
zweiten Antrag mit dem Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der
parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551)
eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Feststellung einer epidemischen
Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
beinhalte keine ausreichende Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe
und Ermächtigungen…

Dritter Antrag der AfD

Der Titel des Antrags der AfD-Fraktion lautet „Covid-19: Hygiene statt Verbote, Lockdown unterbinden – Schwere Fälle verhindern statt neue Schäden verursachen“ (19/23950).
Danach soll die Bundesregierung gesetzlich sicherstellen, dass die
Hygienekonzepte bundesweit einheitlich gefördert und evaluiert werden
anstatt Ausgangssperren, Schließungen und Verbote („Lockdowns“) zu verfügen. Der Schutz von Risikogruppen solle in den Mittelpunkt gestellt werden…

Vierter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in einem vierten Antrag (19/23949),
die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig zu
machen und den Bundestag stärker an den Corona-Entscheidungen zu
beteiligen. Sie verweist auf eine Vielzahl von Stimmen in der
öffentlichen Diskussion, die die Praxis der Entscheidungsfindung in
Bezug auf die Corona-Pandemie kritisieren. Es sei ein „deutliches
Auseinanderklaffen von geschriebener und gelebter Verfassung“ zu
erkennen, schreibt die Fraktion.

Neben der Aufhebung der Beschlüsse von Ende Oktober fordert sie, diese
durch zielgenau auf den Schutz von Risikogruppen konzentrierte Maßnahmen
zu ersetzen. Dadurch sollten auch die Corona-Verordnungen der Länder so
schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden. Ferner solle die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine „verfassungskonforme
Neufassung“ des Infektionsschutzgesetzes vorlegen.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156


Kommentare

2 Antworten zu „33-2.0 – Das (Corona) Ermächtigungsgesetz der Merkelregierung kommt“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert