VOR EINEM JAHR NOCH BEKLATSCHT – HEUTE BESCHIMPFT UND VON BERUFSVERBOT BEDROHT
So fühlen sich im Augenblick die Angestellten im Gesundheitswesen in ganz Deutschland. Die Politik zwingt sie, sich impfen zu lassen, oder ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Petition – Keine Sanktionen durch den Landkreis Elbe-Elster, bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Mit dieser Petition appellieren wir an das hiesige Gesundheitsamt Elbe-Elster, welches Teil der Kreisverwaltung ist, eine Überlastung des Gesundheitswesens und der Pflegeinrichtungen im Landkreis, sowie der Einrichtungen der medizinischen Vor- und Nachsorge mit einer Durchsetzung dieses Gesetzes nicht billigend in Kauf zu nehmen.
Natürlich sind kommunale Behörden, wie Gesundheitsämter nicht die Urheber dieser Impfpflicht und können diese nicht außer Kraft setzen.
Ebenso wenig können dies Landesbehörden, wie die Gesundheitsministerien der Länder.
Dies kann nur auf Bundesebene wieder rückgängig gemacht werden.
Jedoch sind die Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte, die von der oberste Landesgesundheitsbehörde bestimmten Stellen, die handeln „KÖNNEN“ aber mit Blick auf eine Überlastung der betroffenen Einrichtungen „NICHT MÜSSEN“.
Und der Druck muss von unten nach oben weitergegeben werden, denn es sind viele Menschen und sensible Einrichtungen betroffen.
Es gibt Handlungsspielraum
Wir fordern den Landkreis Elbe-Elster auf, den Handlungsspielraum, der im Gesetzestext des § 20a Abs. 2 S. 3 Nr. 1-3 IfSG zur „Einrichtungsbezogenen Covid-19 Impf- oder Genesenen-Nachweispflicht“ gegeben ist, zu nutzen und von einer Durchsetzung von Sanktions-Maßnahmen, wie der Erteilung von Betretungs- und somit Tätigkeitsverboten ab dem 15.03.2022 abzusehen
Dieser Handlungsspielraum für die Gesundheitsämter ist deshalb gegeben, da im Gesetzestext das „Kann-Prinzip“ verwendet wurde, was bedeutet, dass die Gesundheitsämter das sogenannte Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) anwenden können. Dies beschreibt die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten, rechtlichen Rahmens..
Selbst Gesundheitsministerin Nonnemacher äußerte sich im November 2021 skeptisch und warnte vor den Folgen, wenn damit der Druck auf das Pflegepersonal noch weiter gesteigert wird, dann kann es sein, dass bestimmte Einrichtungen gänzlich ohne Pflege dastehen.
Worum es geht?
Die am 10. Dezember 2021 im Bundestag beschlossene, sogenannte einrichtungsbezogene Covid-19 Impfpflicht (§ 20a IfSG) wurde, wie man in der Bundestagsdebatte mitverfolgen konnte, scheinbar ungeachtet der Folgen für einen der sensibelsten Bereiche unserer Gesellschaft beschlossen.
Betroffen sind Ärzte, Krankenschwestern, Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Rettungssanitäter und weitere Angehörige der Gesundheitsberufe.
Aber auch Hausmeister, Küchenhilfen, Reinigungskräfte, Pförtner und Verwaltungspersonal in allen Einrichtungen, in denen Kranke, Pflegebedürftige oder behinderte Menschen betreut werden. Auch Einrichtungen der gesundheitlichen Vor- und Nachsorge, Haus- und Zahnarztpraxen, Physio-, Ergo- und Logopädie-Praxen usw. sind betroffen.
Die Gesundheitsämter selbst sind schon lange überfordert
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit, im November letzten Jahres, wurde dies deutlich durch den Dezernenten und der Leiterin des Gesundheitsamtes Elbe-Elster klargestellt.
Eine vollständige Kontaktnachverfolgung bei PCR-positiv bestätigten Bürgern, war personell nicht mehr in vollem Umfang möglich und begrenzte sich nur noch auf die Haushalte der Personen.
Viele dieser Menschen, die im März von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen sind, gehen mittlerweile gegen diese Impfpflicht aus Protest auf die Straßen. Und nicht nur ungeimpfte, sondern mittlerweile auch zu gleichen Teilen geimpfte Menschen.
Nicht nur aus Solidarität
Auch aus der Einsicht heraus, dass die bisher angebotenen Impfstoffe zwar zum Teil vor schweren Verläufen schützen können, aber definitiv keine Sterilität herstellen.
In Deutschland geht nun aus den Abrechnungsdaten der Krankenkassen zu Krankenhausaufenthalten mit der Codierung „U12.9″ = Impfnebenwirkung Corona-Impfstoff“ einsehbaren Daten hervor, dass es 2021 15.936 Fälle (Hospitalisierung), teils mit Todesfolge gab. Quelle: InEK Datenbank (https://datenbrowser.inek.org).
Von den täglich bei der EMA eingehenden Anzeigen von Nebenwirkungen in ganz Europa, ganz zu schweigen.
Wenn also ein Impfstoff keine Sterilität erzeugen, ergo nicht vor Ansteckung und ebenso nicht vor der Weitergabe schützen kann und zudem halbjährlich „nachgeboostert“ werden muss, ist eine Impfpflicht äußerst fraglich.
Diesen Schutz vor Ansteckung und Weitergabe suggerierte man aber den Bürgern, schon zum Ende das Jahres 2020 und zu Beginn 2021. Politik, Experten (Gesundheitsministerium, RKI, STIKO und PEI), Medien und natürlich die Hersteller sprachen von einem Schutz von bis zu 95% gegen Ansteckung und Weitergabe.
Aber schon Mitte 2021 stellte sich heraus, dass die Wirksamkeit der Impfungen rapide abnahm (Studie aus Schweden).

Die oben zuvor genannten Experten und Institutionen revidierten plötzlich sehr schnell ihre vorherigen Aussagen: „Die Impfstoffe gegen Covid-19 helfen ausschließlich gegen einen schweren Verlauf der Infektion und vor Hospitalisierung“
Angesichts der Omikron-Variante, die zwar ansteckender aber weitaus mild verlaufender ist (dies zeigen die Daten anderer Länder, sowie die Daten der geringen Hospitalisierungen in Deutschland), wäre es grobfahrlässig, ab dem 15. März mit Sanktions-Maßnahmen, wie dem Erteilen von Betretungs- und Tätigkeitsverboten, gegen ungeimpfte Beschäftigte vorzugehen.
Laut der letzten Analyse der Pflegestatistik 2019 des Landes Brandenburg hatte der Landkreis Elbe-Elster 2019 allein in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Pflege nur 2.128 Beschäftigte.
Sollten auch nur 5 Prozent dieser Beschäftigten, ab dem 15. März ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, aufgrund der Nachweispflicht einer Impfung bekommen, so hätte auch dies schon verheerende Folgen für die Versorgung.
Jede Behörde muss sich darüber im Klaren sein, dass Sie mit der Durchsetzung von Maßnahmen einer solchen „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ den Bürgerinnen und Bürgern medizinisch fundierte Therapien und respektvolle Pflege verwehren werden. Der sensible Bereich des Gesundheitswesens wird weiteren Personalmangel nicht kompensieren können.
Darum diese Petition an den Landkreis Elbe-Elster und das Gesundheitsamt
Bitte um Mitzeichnung über den Direktlink: https://www.openpetition.de/petition/online/keine-sanktionen-durch-den-landkreis-elbe-elster-bezueglich-der-einrichtungsbezogenen-impfpflicht
oder auf das Bild klicken:

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Euer Matze Lentzsch
Auch sind es die unsäglichen Diffamierungen eines Gesundheitsminister Lauterbach gegen ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die er als radikale Impfgegener und letztendlich als unfähig für ihren Beruf hinstellt.


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