Quarantäneverweigerer „in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterbringen“, so Sachsens Sozialministerin

Hartnäckige Quarantäneverweigerer in die Geschlossene Psychiatrie?

In dieser oder einer ähnlichen Art philosophierte man wohl anscheinend vor einigen Tagen bei Tisch, der Sozialministerin Köpping (SPD), im heimischen Grimma-Höfgen, in Sachsen.

Ich will hier nicht nochmals auf die, schon in allen Teilen der Boulevardpresse durchgekauten Schlagzeilen eingehen, die ein Bericht des MdR auslöste.

Die Schlagzeile war:  Quarantäne-Verweigerer können in Sachsen in Zukunft weggesperrt werden. Das hat das Sozialministerium des Freistaates auf Anfrage von MDR AKTUELL mitgeteilt.

Man schrieb dort im Beitrag weiter, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt hätte und gab sogar die Kliniknamen bekannt.

Nach Angaben des (MDR-Beitrags vom 10.04.20) schrieb Köpping dem MDR(Zitat):

„Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen
widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern
angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen. Dazu ist es möglich,
diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen
Teil eines Krankenhauses unterzubringen.“


 

Psychatrie für Coronaverweigerer 5.png


Bei allem gebührenden Respekt und der Notwendigkeit, sich an Bestimmungen und Gesetze zu halten und vor allem der Sinnhaftigkeit mancher Maßnahmen, die dem Schutz gegen weitere Infektionen dienlich und auch notwendig sind, scheint dieses Ansinnen doch einen Hauch von etwas ganz anderem zu haben.

Menschen in „Geschlossene Anstalten“ oder wie man sich im Schreiben ausdrückte, „einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses“ unterzubringen, übersteigt bei weitem die demokratischen Mittel, die in einem Land, das die Demokratie und die Menschenrechte, nach eigenen Angaben so hoch schätzt, überhaupt in Erwägung ziehen dürfte.

Ganz im Gegenteil, es versprüht den fauligen Duft von alten, diktatorischen Zeiten.

Nicht nur die Gräul der Nazizeit, in der man massenhaft politisch Andersdenkende in GESCHLOSSENE ANSTALTEN wegsperrte.

Auch in der DDR-Dikatatur missbrauchte man „geschlossene“ Einrichtungen für das Wegsperren von politisch andersdenkenden Bürgern, Bürgerrechtlern, Systemkritikern und „Landesflüchtigen“.

Eine sehr interessante Publikation dazu:

csm_AuD_14_Suess_Psychatrie_U1_75c484d219_7c0b8b0413

https://www.bstu.de/informationen-zur-stasi/publikationen/publikation/politisch-missbraucht/

Heute nennt man es allerdings nicht mehr „WEGSPERREN“ sondern „ABSONDERN“ (so übrigens steht es wortwörtlich in unserem geltenden Infektionsschutzgesetz des Bundes.


Sachsens Sozialministerin Köpping, ruderte allerdings sehr schnell zurück, als die Stimmen lauter wurden, gegen solche Ansinnen, die mit demokratischen Regeln wohl eher nicht viel zu tun haben.

Das sächsische Gesundheitsministerium teilte am Sonnabend (11.04.20) mit: „die Landeskrankenhäuser stünden dafür nicht mehr zur Verfügung“.


Für mich persönlich, der in der DDR aufgewachsen ist und nach vielen persönlichesn Recherchen im Bereich „Unrechtsstaat DDR“ und „Stasi-Unrecht“ und auch einigen persönlichen Gesprächen mit Opfern des DDR – Unrechtsregimes, ein absoluter Schlag ins Gesicht der damaligen Opfer.

Diese Ausdrucksweise geht nach meiner Meinung nicht konform mit einer demokratischen Denkweise, ganz gleich welchen Zweck es dient und es erinnert stark an das „Betreute Denken“ in der DDR.


Und das kommt wohl nicht von ungefähr.

Die gute Frau Köpping ist heute und schon seit der Wende eine gute SPDlerin (geworden).

Ihre Vita auf Ihrer Internetseite lässt keine Wünsche an eine echte Sozialdemokratin offen – ABER:

Köpping war von 1986 bis zum Juni 1989 Mitglied der SED.

Das erwähnt sie nur sehr beiläufig und geht auch nicht näher auf die ASR ein, an der sie studierte.

Sie begann 1980 an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ein Fernstudium der Staats- und Rechtswissenschaften, das sie 1985 als Diplom-Staatsrechtswissenschaftlerin abschloss.

Was nicht jeder weiß, die damalige Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (ASR), mit Sitz in Potsdam war DIE KADERSCHMIEDE der DDR.

Die Leitung dieser Akademie hatte von 1955 bis 1964 ein Professor Herbert Kröger, der unermüdlich für eine „verstärkte Erziehung zum richtigen Denken“ einsetzte, also zur Befolgung der Parteilinie.

Bis heute ist die Geschichte der „Akademie für Staat und Recht“ nicht wirklich aufgearbeitet worden. Brisante Akten sind immer noch unter Verschluss.

Das Studium an der ASR war ausschließlich linientreuen DDR Bürgern vorbehalten und reichte von Ministern und ZK-Mitgliedern bis zu MfS-Generälen.

Und nicht wenige dieser Kader fielen nach dem Ende des SED-Staates 1990 nicht nach unten sondern kletterten auf der Karriereleiter weiter nach oben.

Auch der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU), „vergaß“ (wohl rein zufällig) den Besuch eines Lehrgangs im Frühjahr 1989 an der ASR in einem amtlichen Fragebogen anzugeben.

Wer dort studierte, war für DDR-Führungspositionen vorgesehen, insbesondere als staatstreue Juristen.

Walter Ulbricht sagte einmal im Bezug auf die ASR:

„Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen. Insbesondere Richter in der DDR sollten mit ganzem Herzen parteilich und leidenschaftlich die „Sache des Sozialismus“ vertreten.


Was nun Frau Köpping betrifft, so scheint mir deren Ton, in diesem Thema wohl noch zu sehr aus den Kaderschmiede-Zeiten zu stammen.

Frei nach dem Motto:

Was früher gut funktioniert hat, kann ja heute auch nicht verwerflich sein, schließlich dient es ja nur dem Wohle der Bürger.

So hat man den Bürgern das Unrecht auch in der damaligen DDR gut als Recht verkaufen können.

Aber darüber ist ja nun schon genügend Gras gewachsen.

Und um mit den Worten eines Abgeordneten zu sprechen, der unlängst auf den Antrag unserer AfD Kreistagsfraktion zur abermaligen Überprüfung der Abgeordneten auf frühere Stasitätigkeit antwortete: „Na irgendwann muss es ja auch mal gut sein damit…“

Nein…, es ist so lange nicht gut, bis ALLES aufgearbeitet sein wird, was in der DDR an Unrecht herrschte und wer daran beteiligt war.


Und an Frau Köppings Adresse gerichtet sei der Hinweis:

Nur ein Unrechtsregime würde sich der Methode von Zwangseinweisungen bedienen, um Recht oder Unrecht durchzusetzen.

Alleine das Ansinnen ist widerwärtig.


Übrigns…, hatte Herr Spahn dann wohl Glück.

Wäre er in einer Klink in Sachsen zu Besuch gewesen…, hätte man ihn dann dafür gleich da behalten?

Quelle: https://twitter.com/hessenschau


Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen und halten Sie die Augen immer offen, liebe Leser, denn die Demokratie ist ein wankelmütig Gut, das es immer wieder zu stützen und zu schützen gilt.

In diesem Sinne, Matze Lentzsch

 


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Kommentare

4 Antworten zu „Quarantäneverweigerer „in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterbringen“, so Sachsens Sozialministerin“

  1. Avatar von Hans-Jürgen Bielawny
    Hans-Jürgen Bielawny

    Gut Matze, Die Wunden aufreißen und mit dem Finger darin bohren bis alles Unrecht zu Tage gefördert wird. Danke für diesen Artikel. Mach weiter so!

    1. Avatar von matzelentzsch

      Danke Hans-Jürgen, wir lassen den Finger auch in der Wunde, denn es ist das jüngere Unrecht aus der DDR-Zeit, dessen Idiologie scheinbar wieder den Weg in die Machtposition gefunden hat. Auch der jungen Generation sollte dies vermittelt werden. Wir bleiben dran! VG Matze

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