Aufruf zur angemeldeten Kundgebung der Gesundheitsfachkräfte im Landkreis Elbe-Elster:
+++ IMPFPFLICHT – „EINRICHTUNGSBEZOGEN ODER ALLGEMEIN – WIR SAGEN NEIN“+++
Gegen die Durchsetzung der „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ am 07.03.2022 in Falkenberg/Elster – 15:30 Uhr – vor dem „Haus des Gastes“
Mit dieser Kundgebung appellieren die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitswesens Elbe-Elster an die Kreistagsfraktionen, den Landrat und jeden einzelnen Abgeordneten des Landkreises die betroffenen Beschäftigten zu unterstützen und sich an die Landes und Bundespolitik zu wenden, damit diese ihre brisante Entscheidung nochmals überdenken soll.
Das hiesige Gesundheitsamt Elbe-Elster, das Teil der Kreisverwaltung ist darf und sollte eine Überlastung des Gesundheitswesens und der Pflegeinrichtungen im Landkreis, sowie der Einrichtungen der medizinischen Vor- und Nachsorge durch eine Durchsetzung dieses Gesetzes nicht billigend in Kauf zu nehmen.
Wir fordern den Landkreis Elbe-Elster auf, den Handlungsspielraum, der im Gesetzestext des § 20a IfSG zur „Einrichtungsbezogenen Covid-19 Impf- oder Genesenen-Nachweispflicht“ gegeben ist zu nutzen und von einer Durchsetzung von Sanktions-Maßnahmen, wie der Erteilung von Betretungs- und somit Tätigkeitsverboten ab dem 15.03.2022 abzusehen.
Dieser Handlungsspielraum für die Gesundheitsämter ist deshalb gegeben, da im Gesetzestext das „Kann-Prinzip“ verwendet wurde, was bedeutet, dass die Gesundheitsämter das sogenannte Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) anwenden können. Dies beschreibt die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten, rechtlichen Rahmens.
Also schließt Euch der Kundgebung an – unterstützt die Organisatoren – Erscheint zahlreich und zeigt Gesicht – Für unsere Menschen im Gesundheitswesen.
+++ IMPFPFLICHT – „EINRICHTUNGSBEZOGEN ODER ALLGEMEIN“ – WIR SAGEN NEIN+++
+++ 07.03.2022 Falkenberg/Elster – zur Kreistagssitzung – 15:30 Uhr – vor dem „Haus des Gastes“+++
Euer Matze Lentzsch
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