Jetzt kommt Bewegung in die bürokratische Form der behördlichen Arroganz im Schulamt Cottbus.
Wie ich im vorherigen Blogartikel schon ausführte, hat das Schulamt Cottbus der Goethe-Grundschule-Hohenleipisch-Plessa 3 Tage bevor sich die Verantwortlichen Entscheidungsträger der Behörde in ihren wohlverdienten Urlaub verabschiedeten die 4-Zügigkeit entzogen und waren nicht mehr zu erreichen.
Zurück ließ man eine Grundschule mit 2 Standorten, der man bis dahin noch eine 4-Zügigkeit beschieden hatte und auf deren Basis massive Vorbereitungen vom Schulträger und der Schulleitung getroffen wurden.
Damit erklärte das Schulamt Cottbus, durch dem Amtsleiter Uwe Mader diese Mühen mit einem behördlichen Federstrich buchstäblich
„FÜR DIE KATZ“
Hier zum 1. Artikel: (bitte auf Bild klicken)

Während sich das Schulamt auf keinerlei Anfragen meldete, stattdessen automatische Mailantworten den Urlaub der entsprechenden Entscheidungsträger verkündeten haben wir reagiert.
Nachdem ich von den Elternvertretern gebeten wurde mich mit einzubringen, haben wir hier im Landkreis alle Register gezogen, die AfD Fraktion im Landtag, speziell der jugendpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Nothing und Dennis Hohloch, bildungspolitischer Sprecher wurden informiert und haben sofort gehandelt.

Von der Fraktion im Landtag wurden daraufhin umgehend beim Ausschusssekretariat und im Bildungsministerium die beiden Schreiben „Eilpetition“ und „Brief an das Ministerium“ angefragt“
„Wir haben jedoch für beide Schreiben eine Absagen (angeblich nicht vorhanden) erhalten.“
Daraufhin hatte ich die Elternvertretung nochmals kontaktiert und erhielt von den Elternsprechern sogar die Kopie einer Eingangsbestätigung der beider Schreiben.
Da stand die Frage schon im Raum, was man von beiden Institutionen des Landes Brandenburg halten soll.
Selbe Taktik wie das Schulamt Cottbus – AUSSITZEN? – NICHT MIT UNS
Die AfD Fraktion im Landtag machte sofort ein „Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gemäß § 77 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg“ und reichte ihn ein.

Heute gab es noch eine Presserklärung dazu:

Jetzt kommt es darauf an, wie wichtig dieses tatsächlich wichtige Thema und die, nicht nur zeitliche Verfehlung bei der Entscheidung gegen die 4-Zügigkeit des Schulamtes Cottbus den anderen Fraktionen im Landtag ist.
Und ob diese die Sondersitzung zulassen von den anderen Fraktionen zugelassen wird oder ob man sich hinter die bürokratische Arroganz des Schulamtes Cottbus stellen.
Wir dürfen gespannt sein und die Hoffung nicht aufgeben.
Für uns und die Zukunft unsere Kinder
Euer Matze Lentzsch
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